Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen, aktuelle Betroffenheit; keine, Verbreiterung der Beitragsgrundlage, Entrichtung von Pensionsversicherungsbeiträgen auch von Empfängern bzw Erlösen aus Kanzleiablösen)