Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen, Fehlen eines anderen zumutbaren Rechtsweges; Verfahren zur Feststellung von Versicherungszeiten vor dem Pensionsversicherungsträgers, im Streitfall sukzessive Zuständigkeit der Gerichte, mangelnde Legitimation)