Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt, zwischen Gericht und Verwaltungsbehörden)
§ 42 Abs 1 VfGG (ebenso; Antrag auf Entscheidung nur solange, als nicht in der Hauptsache ein rechtskräftiger Spruch gefällt ist)
§ 42 Abs 2 VfGG (ebenso; Stellung des Antrags durch oberste Verwaltungsbehörde)