Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation keine; gerichtlicher Rechtsweg nach Schlichtungsverfahren über Streitigkeiten betreffend Systemnutzungstarife für die Stromerzeuger nicht unzumutbar; Legitimation muss im Zeitpunkt der Antragstellung und in jenem der Entscheidung durch den VfGH gegeben sein)
VfGH 26.06.2003 , G168-170/01 , V 51/01 und Folgezahlen