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VfGH 26. 6. 2003, G168-170/01 , V 51/01 ( VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT )

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/1734ZfV 2003, 795 Heft 6 v. 5.1.2004

Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation keine; gerichtlicher Rechtsweg nach Schlichtungsverfahren über Streitigkeiten betreffend Systemnutzungstarife für die Stromerzeuger nicht unzumutbar; Legitimation muss im Zeitpunkt der Antragstellung und in jenem der Entscheidung durch den VfGH gegeben sein)

VfGH 26.06.2003 , G168-170/01 , V 51/01 und Folgezahlen

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