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VfGH 3. 12. 2002, B 1256/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/1725ZfV 2003, 793 Heft 6 v. 5.1.2004

Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; keine Anwendung der aufgehobenen Bestimmungen auf den Anlassfall; Anwendung auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände; Feststellungsbescheid nach § 113 Abs 2b Nö BauO betreffend Unterlassung der Anordnung des Abbruchs wegen Widerspruch zum Flächenwidmungsplan; Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen, daher kein vor der Aufhebung verwirklichter Sachverhalt; falsche Beurteilung der anzuwendenden Rechtslage führt zu Verletzung im Gleichheitsrecht, wenn die verfehlt angewendete alte Rechtslage wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben wurde)

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