§ 51d idF BudgetbegleitG 2001 ASVG, BGBl I 2000/142 (Krankenversicherung, Zusatzbeitrag für Angehörige; Ziel der Verminderung des Defizits der Krankenversicherung, Rechtfertigung eines Eingriffs, keine Gleichheitswidrigkeit aufgrund nicht schwerwiegender Intensität des Eingriffs, keine Überschreitung des Kompetenztatbestandes „Sozialversicherung“, Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als Befreiungsgrund sachlich gerechtfertigt, ausreichende Verständlichkeit und Auffindbarkeit der Norm im Sammelgesetz)