§ 341 Abs 1 ASVG (Beziehungen der Krankenversicherungsträger und den freiberuflichen Ärzten, Regelung durch Gesamtvertrag, Abschluss zwischen Hauptverband und Ärztekammer)
§ 343 Abs 2 Z 4 lit b ASVG (Ex-lege Erlöschen eines Einzelvertrages freiberuflichem Arzt und Krankenversicherungsträgers, ua rechtskräftige Verurteilung wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung)