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VfGH 12. 3. 2003, V 77, 78/02 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2003/1689ZfV 2003, 783 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 6 Abs 2 Z 1 und 2 Nö NSchG LGBl 5500-3 ( Widmung von Grundstücken als Bauland und als Verkehrsfläche, Festlegung von Nutzungsarten im Grünland mit Ausnahme jener, die der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten sind, sowie Erlassung von Bebauungsplänen; Verordnungen nach ROG, Bewilligung durch die Landesregierung; Genehmigung eines Raumordnungsprogrammes nach Raumordnungsgesetz kann auch als Genehmigung nach NSchG verstanden werden, Prüfung, ob die Naturschutzaspekte bei der Genehmigung mitberücksichtigt wurden; Bebauungsplan ist gesondert naturschutzrechtlich zu genehmigen)

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