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VfGH 3. 3. 2003, V 1/02 , V 3/02 (GELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESEN)

JudikaturGELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESENZfV 2003/1688ZfV 2003, 782 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 23g Abs 1 InvFG 1993 (Fondsbestimmungen, Inhalt; Ausgabe von Anteilen nur zulässig an unbeschränkt Steuerpflichtige, die einen unwiderruflichen Auszahlungsplan mit dem depotführenden Kreditinstitut abgeschlossen haben, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen)

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