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VfGH 1. 10. 2001, V 56/00, 66/00 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/1676ZfV 2003, 779 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 53 Abs 1 ÄrzteG 1998 (Werbebeschränkung und Provisionsverbot für Ärzte, das Standesansehen beeinträchtigende Informationen)

§ 53 Abs 4 ÄrzteG 1998 (Verordnungsermächtigung für österreichische Ärztekammer; nähere Vorschriften über Art und Form der in Abs 1 genannten Informationen)

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