§ 70a Wr BauO idF LGBl 1998/61 (vereinfachtes Baubewilligungsverfahren, Anschluss einer Erklärung eines Ziviltechnikers, Vorwegnahme der behördlichen Entscheidung; Unabhängigkeit, keine; Nachbarn, unsachliche Festsetzung des Beginns der Frist zur Erhebung von Einwendungen an angezeigten Baubeginn; unsachliche Beschränkung der Parteistellung)