§ 113 Abs 2a Nö BauO 1976 (Widerspruch zum FlWPl, Anordnung des Abbruches, Entfall; wenn Gebäude vor 29. 6. 1995 im Wesentlichen fertig gestellt, bautechn Vorschriften eingehalten, binnen einem Jahr fertig gestellt, für das Grundstück kein Bauverbot gemäß § 20 Abs 2 Z 3 besteht und bis 31. 12. 1999 ein Antrag gestellt wird; Aufhebung der Bestimmung durch den VfGH; keine weitere Anwendung, auch wenn A auf Erlassung eines Feststellungsbescheides nach Abs 2b schon vor der Aufhebung gestellt)