§ 19a Abs 2-4 EFZG (Übergangsbestimmungen, Dienstverhinderungen, Erstattungsanspruch gegenüber Träger der Krankenversicherung, Wegfall; ausreichende Übergangsfrist; Verletzung des Vertrauensschutzes, keine)
VfGH 17.06.2002 , B 688/01
Dass es von Verfassungs wegen zulässig ist, Arbeitgebern in bestimmtem Ausmaß eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung aufzuerlegen, wenn deren AN durch Krankheit, Unglücksfall oder durch andere wichtige, ihre Person betr Gründe ohne ihr Verschulden für eine kurze Zeit an der Arbeitsleistung verhindert werden, ist ebenso wenig strittig, wie dass durch § 2 EFZG das zulässige Ausmaß dieser Arbeitgeberpflicht nicht überschritten wird. Dabei steht es im rechtspolit Ermessen des (einfachen) G-Gebers, ob er die dem Arbeitgeber entstehende Belastung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen dem einzelnen Arbeitgeber auferlegt, oder diese Arbeitgeberpflicht durch eine versicherungsähnl Konstruktion solidar auf die Arbeitgeber insgesamt verteilt, wie dies durch die bis zum 30. 9. 2000 bestandene Entgeltfortzahlungsregelung geschah.