§ 15 Abs 1 WG (Einberufung in das Bundesheer, Aufnahmebedingungen, körperliche und geistige Eignung)
§ 23 Abs 2 WG (Aufgaben der Stellungskommission, Feststellung der Eignung, Tauglichkeit, Einschränkung im Bereich der Wirbelsäule, nachvollziehbare Ausführungen in welchem Ausmaß eine Kraftanstrengung oder Beweglichkeit beeinträchtigt ist)