Art 36 Abs 1 V (EWG) 3719/88 der Kommission betreffend Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Antrag auf Verlängerung der Annullierung der Ein- oder Ausfuhrlizenz bei Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt; Begriff; Nachweis für höhere Gewalt binnen sechs Monaten ab Ungültigwerden der Lizenz, Beweislastregel; Verlängerung der Nachweisfrist)