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VwGH 27. 6. 2002, 99/07/0163 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1649ZfV 2003, 760 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 12 Abs 2 WRG 1959 (Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte; bestehende Rechte, die nicht verletzt werden dürfen rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches [ § 8 ], Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 und des Grundeigentum, nicht aber privatrechtliche Grunddienstbarkeiten)

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