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VwGH 18. 9. 2002, 98/07/0112 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1644ZfV 2003, 756 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 29 Abs 5 WRG 1959 (Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten; Verpflichtung der Behörde, ausdrücklich auszusprechen, dass die durch das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes entbehrlich gewordenen, nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten [ § 70 Abs 1 erster Satz ] erloschen sind; Entfall des Ausspruchs hat keine Auswirkungen auf den Eintritt der Erlöschenswirkung)

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