§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, Begriff; fehlender normativer Inhalt, diesfalls wäre auch Bescheidbezeichnung unbeachtlich; Mahnung)
VwGH 12.12.2001 , 2001/03/0290
Das angef Schreiben stellt in klarer Textierung (ledigl) in Aussicht, dass (erst) im Falle der Nichtbezahlung eines Rückstandes beabsichtigt sei, die „Funkbewilligung“ zu widerrufen. Angesichts des klaren Fehlens einer beh E über den Widerruf der FunkBew könnte diesem Schreiben im Übrigen auch die Bez „Bescheid“ nicht B-Charakter verleihen (VwGH 10.10.2001, 2001/03/0291).