§ 29 Abs 1 AsylG 1997 (Bescheide, Spruch, Rechtsmittelbelehrung und Hinweis in deutsch und in einer dem Asylwerber verständlichen Sprache)
§ 61 Abs 3 AVG (Angabe einer längeren Rechtsmittelfrist im Bescheid, Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels bei Einbringung innerhalb der angegebenen Frist; Übersetzung der RMB in Fremdsprache, zweideutige Übersetzungen, Maßgeblichkeit für Frage der rechtzeitigen RM-Einbringung)