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VwGH 18. 4. 2002, 2001/01/0559 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/1630ZfV 2003, 749 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 8 ZustG (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde, auch Aufgabe der bisherigen Adresse ist Änderung, Mitteilungspflicht auch bei folgender Obdachlosigkeit)

§ 8 Abs 2 ZustG (Unterlassung der Mitteilung, Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, falls neue Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar; Anfrage an Zentralmeldebehörde)

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