§ 11 Abs 1 ZustellG (Zustellungen im Ausland, Vornahme nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen)
Art 3 Abkommen Österreich-BRD über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526 (Amts- und Rechtshilfe nach dem Recht des ersuchten Staates)