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VwGH 16. 5. 2002, 2002/20/0226, 0227 ( VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT )

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/1604ZfV 2003, 743 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Rechtsanwalt, Fristvormerkungen, eigene Verantwortlichkeit des RA, Kontrollsystem für Einhaltung der vorgemerkten Fristen)

VwGH 16.05.2002 , 2002/20/0226, 0227

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