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VwGH 5. 9. 2002, 2002/02/0084 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/1585ZfV 2003, 739 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 5 Abs 4a StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; keine Alkomatuntersuchung aus Gründen die in Person des Probanden gelegen sind; Vorführung zur Bestimmung des Blutalkoholgehaltes; Verdacht des alkoholbeeinträchtigten Zustandes; ausreichende Ermittlungen, keine)

VwGH 05.09.2002 , 2002/02/0084

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