§ 9 Abs 1 AlVG (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Nach- oder Umschulung oder zur Teilnahme an einer der Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt)
§ 10 Abs 1 AlVG (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, ua bei Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ohne wichtigen Grund; Voraussetzungen, objektive Notwendigkeit der Maßnahme, Ermittlungspflicht)