§ 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit; keine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn bei einem GmbH-Geschäftsführer das gesellschaftsrechtliche Organschaftsverhältnis noch besteht, mag auch das Angestelltenverhältnis beendet sein und ein wesentlicher Teil der Befugnisse auf den Masseverwalter übergegangen sein)
VwGH 16.10.2002 , 99/03/0201, 0202