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VwGH 25. 6. 2002, 2000/03/0099 (SCHIFFFAHRTSRECHT)

JudikaturSCHIFFFAHRTSRECHTZfV 2003/1568ZfV 2003, 732 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 29 Abs 1 SchifffahrtsG (gesunkenes oder festgefahrenes Schiff, Verpflichtung des Schiffsführers und des Verfügungsberechtigten zur Beseitigung der dadurch verursachten Beeinträchtigungen, Verunreinigungen und Veränderungen; verschuldensunabhängige Verpflichtung)

§ 29 Abs 3 SchifffahrtsG (bei Gefahr im Verzug ist Beseitigung des Hindernisses durch die Behörde zu veranlassen, Kostenersatz)

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