§ 78 Abs 2 Z 5 SchifffahrtsG (Konzession, Voraussetzungen; bei Schifffahrt auf Privatgewässer Zustimmung des über das Gewässer Verfügungsberechtigten; vorfrageweise Beurteilung der Verfügungsberechtigung im Verwaltungsverfahren)
§ 78 Abs 2 Z 5 SchifffahrtsG (Konzession, Voraussetzungen; bei Schifffahrt auf Privatgewässer Zustimmung des über das Gewässer Verfügungsberechtigten; vorfrageweise Beurteilung der Verfügungsberechtigung im Verwaltungsverfahren)