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VwGH 19. 6. 2002, 2002/05/0616 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1539ZfV 2003, 712 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Leben mit Ehegatten und Kindern in Nö Gemeinde, zweiter Wohnsitz in Wien, Schulbesuch eines Kindes in Wien nicht ausschlaggebend)

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