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VwGH 19. 6. 2002, 2002/05/0204 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1521ZfV 2003, 709 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; ist Lebensgemeinschaft nicht festgestellt, kann nicht von ihr ausgegangen werden; insofern keine Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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