§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Minderjähriger, Unterbringung bei Großeltern, Besuch der Vorschule an diesem Ort ab Herbst 2001, keine Prüfung des Hauptwohnsitzcharakters dieses Ortes im Frühjahr, in dem das Kind den Kindergarten in anderer Gemeinde besuchte; Zuordnung zu bestimmtem Stichtag Aufgabe der Statistik Austria)