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VwGH 25. 4. 2002, 2002/05/0061 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1518ZfV 2003, 708 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Pensionistin, während Berufstätigkeit Hauptwohnsitz in Wien, Ehegatte in Wien, Pflege der Schwiegermutter in P; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in P)

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