§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Pensionistin, während Berufstätigkeit Hauptwohnsitz in Wien, Ehegatte in Wien, Pflege der Schwiegermutter in P; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in P)