§ 19 Abs 3 Z 4 FSG (Bewilligung der Durchführung von Ausbildungsfahrten; Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h; [rechtskräftige] Bestrafung wegen schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder strafpolizeiliche Vorschriften; Systematische Auslegung)
VwGH 19.07.2002 , 2002/11/0113