§ 109 Abs 1 lit b KFG 1967 (Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung, Vertrauenswürdigkeit)
§ 116 Abs 5 KFG 1967 (Entziehung der Fahrschullehrerberechtigung; Vertrauenswürdigkeit; Unangemessenheit nach längerer Dauer des Wohlverhaltens)