§ 7 Abs 4 Nö JagdG 1974 (Bewilligung für Zuchtgehege; Gämsen, Populationsdichte, Anfälligkeit für Krankheiten)
VwGH 13.11.2002 , 99/03/0418
1. Stichhältige Bedenken gegen die Feststellungen der bel Beh, insbesondere, die beabsichtigte hohe Populationsdichte - unbestritten geht es hier um bis zu 48 Stück Gams auf einer Grundfläche des Geheges von 8 ha - fördere die Anfälligkeit der Tiere für Krankheiten, wie etwa Befall durch Räudemilben, vermögen die Bf nicht aufzuzeigen, zumal es anerkannt ist, dass Räude bei zu hoher Wilddichte auftritt (vgl auch Das Jagdlexikon [1983], S 480). Durch welche konkrete Maßnahmen der „veterinärmedizinischen Kontrolle“ die Bf dies auszuschließen vermögen, ist aus dem Beschwerdevorbringen nicht erkennbar.