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VwGH 16. 10. 2002, 99/03/0234 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2003/1509ZfV 2003, 706 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 8 Abs 3 Tir JagdG 1983 (Angliederung, zur Verkürzung oder Begradigung von Jagdgebietsgrenzen, deren ungünstiger Verlauf die ordnungsgemäße Jagdausübung wesentlich erschwert; biotopmäßige Zuordnung des Wildbestandes, erleichterte Erreichbarkeit nicht ausschlaggebend)

VwGH 16.10.2002 , 99/03/0234

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