§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen; Auflagenvorschreibung nach Genehmigung; Verbot der Wesensänderung; Diskothek, Reglementierung der Lautstärke der Discomusik)
§ 41 VwGG (Prüfung des angefochtenen Bescheides, Neuerungsverbot; Rechtsausführungen deren Richtigkeit nur aufgrund von Tatsachenfeststellungen überprüft werden kann, die mangels entsprechendem Vorbringen im Verwaltungsverfahren unterblieben sind)