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VwGH 16. 10. 2002, 99/03/0439 bis 0441 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2003/1494ZfV 2003, 702 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 4 Abs 1 Z 5 lit b KraftfahrlinienG 1952 (Kraftfahrlinienkonzession; Erteilungsvoraussetzung, dass das Unternehmen auch sonst öffentlichen Interessen nicht zuwiderläuft; insbesondere Eignung, die Erfüllung der Verkehrsaufgaben bestehender Verkehrsunternehmen zu gefährden; Fahrgastausfall, Einnahmenausfall)

VwGH , 16.10.2002 , 99/03/0439 bis 0441

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