§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages, offensichtlich den Tatsachen nicht entsprechendes Vorbringen zur Bedrohungssituation, Fehlen eines sonstigen Hinweises auf Verfolgungsgefahr, Beachtung dieser Voraussetzung, Iran, Gefährdung von Christen, assyrische Christen, Chaldäer)
VwGH 16.04.2002 , 2002/20/0016