Nö ROG § 19 Abs 4 (Grünland, zulässige Nutzungen; Gebäude, die für die Nutzung nach Abs 2 erforderlich sind; es kommt auch auf die entsprechende Nutzung des Bestandes an)
VwGH 23.05.2000 , 2001/05/0002
Im Hinblick auf Nichtwahrnehmung eines VerfMangels auf GdEbene hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit des Gebäudes wegen Veränderungen auf dem Hof. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.