§ 4 Z 3 Nö BauO (Bauwerk; Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert; standfeste Fläche zum Einstellen von LKW, teilweise asphaltiert)
§ 6 Abs 2 Z 2 Nö BauO (subjektive Rechte der Nachbarn; Immissionen)