§ 4 Z 28 Stmk BauG (Gebäude; ua offene Garagen; Lärmschutzwand vor Ausfahrtsrampe einer Garage kein Gebäudeteil)
§ 4 Z 29 Stmk BauG (Gebäudefront; Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile wie Balkone, Erker; Lärmschutzwand vor Ausfahrtsrampe einer Garage kein Gebäudeteil)