§ 7 Abs 6 Z 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Erlöschen mit Beendigung der bewilligten Beschäftigung; hier zweimalige Karenzierung für drei bzw vier Wochen)
VwGH 18.12.2001 , 2000/09/0076
§ 7 Abs 6 Z 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Erlöschen mit Beendigung der bewilligten Beschäftigung; hier zweimalige Karenzierung für drei bzw vier Wochen)
VwGH 18.12.2001 , 2000/09/0076