§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (bewilligungslose Beschäftigung von Ausländern, Strafbestimmung; „Entgeltlichkeit“ kein Tatbestandsmerkmal)
§ 31 Abs 3 VStG (Strafbarkeitsverjährung, keine, Bescheidverkündung nach Unterbrechung und Fortsetzung der Verhandlung)