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VwGH 27. 6. 2002, 2001/07/0091 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2003/1415ZfV 2003, 669 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 17 Abs 1 AWG idF BGBl I 1998/151 (Verwertungs- und Behandlungsgrundsätze; Verpflichtung, gefährliche Abfälle und Altöle unbeschadet weitergehender Verpflichtungen jedenfalls so zu lagern und zu behandeln (verwerten, ablagern oder sonst zu behandeln), dass Beeinträchtigungen im Sinne des § 1 Abs 3 vermieden werden; Normadressat derjenige, der gefährliche Abfälle und Altöle lagert oder behandelt; anderer Adressatenkreis § 17 Abs 3 leg cit)

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