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VwGH 25. 4. 2002, 2001/07/0004 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1385ZfV 2003, 620 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 29 Abs 5 WRG 1959 (Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten; Verpflichtung der Behörde ausdrücklich auszusprechen, dass die durch das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes entbehrlich gewordenen, nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten [ § 70 Abs 1 erster Satz ] erloschen sind; keine Relevanz der Unterscheidung, ob das erloschene Wasserrecht an einem öffentlichen oder privaten Gewässern bestanden hat)

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