§ 23 Abs 1 ZustellG (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch)
§ 25 Abs 1 ZustellG (Zustellung durch Anschlag an der Amtstafel; besondere Form der Zustellung, kein Fall des § 23 ; keine Anwendung im Verwaltungsstrafverfahren)
§ 23 Abs 1 ZustellG (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch)
§ 25 Abs 1 ZustellG (Zustellung durch Anschlag an der Amtstafel; besondere Form der Zustellung, kein Fall des § 23 ; keine Anwendung im Verwaltungsstrafverfahren)