§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Atemluftuntersuchung; Durchführung, Voraussetzungen; ua Verdacht des Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand ausreichend; spruchgemäßer Vorwurf des „Lenkens“, Rechtswidrigkeit, keine; Bindung der Kraftfahrbehörde im Entziehungsverfahren, keine)
VwGH 28.06.2002, 2002/02/0048