§ 9 Abs 2 AlVG (Zumutbarkeit einer Beschäftigung; Gefährdung der Gesundheit oder Sittlichkeit; Angst vor Bedrohung durch den Nachbarn bei Nachtarbeit)
§ 10 Abs 1 AlVG (Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld; Weigerung der Annahme einer zumutbaren Beschäftigung)