§ 7 Abs 3 Z 3 AlVG (Arbeitslosengeld, Anspruchsvoraussetzungen, Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt, Berechtigung zur Aufnahme einer Beschäftigung, verfassungskonformer Interpretation)
VwGH 04.04.2002, 2001/08/0226
Die Neufassung des § 7 Abs 3 AlVG (idF BGBl 1999/179) muss verfassungskonform so interpretiert werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Ausländer, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, auch im Falle der Z 3 dieser G-Stelle nur für den Fall beschränkt werden darf, dass sich die betreffende Person nicht im Inland aufhalten darf und ihre Verschaffung in das Ausland rechtl auch durchsetzbar ist. Der Tatbestand des § 34 Abs 3 Z 2 iVm Abs 4 FrG trifft daher auf einen Fremden von vornherein nur dann zu, wenn der in dieser Best vorgesehene AusweisungsB gegen ihn erlassen wurde und einer Vollstreckung dieses B keine rechtl Hindernisse entgegenstehen.