§ 11 AlVG (Versagung des Arbeitslosengeldes; Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitslosen ohne triftigen Grund; Missverhältnis zwischen Einkommen und Fahrtkosten; Verzicht des Ehegatten auf sein Auto)
VwGH 04.04.2002, 99/08/0092
1. Die Bfin begründet die Auflösung ihres Dienstverhältnisses einerseits mit dem Missverhältnis zw ihrem Einkommen und den Fahrtkosten und andererseits mit der Unzumutbarkeit des Verzichtes ihres Ehemannes auf die Benützung des auf ihn zugelassenen PKWs und den ungünstigen öffentl Verbindungen zw ihrem Wohn- und ihrem Arbeitsort. Diese beiden Arg bedürfen einer näheren Untersuchung dahin, ob sie durch die bel Beh zutreffend nicht als „triftige Gründe“ iSd § 11 AlVG angesehen wurden.